Angaben zur Alltagskompetenz der zu pflegenden Person
Pflegebedürftige in häuslichem Umfeld erhalten zusätzliche Betreuungsleistungen
der Pflegeversicherung wenn eine demenzbedingte Fähigkeitsstörung, eine geistige
Behinderung oder eine psychische Erkrankung vorliegt, die Auswirkungen auf die
Aktivitäten des täglichen Lebens hat und damit zu einer erheblichen Einschränkung
der Alltagskompetenz führt.
Zusätzliche Betreuungsleistungen können auch für Personen beantragt werden, deren
Hilfebedarf nicht das Ausmaß der Pflegestufe 1 erreicht (sog. Pflegestufe "0").
Ob eine Einschränkung der Alltagskompetenz Ihres Angehörigen auf Dauer (mindestens
6 Monate) erheblich einzuschätzen ist, erfahren Sie nach der Beantwortung folgender
Fragen:
Frage 01
Hat Ihr Angehöriger eine Weglauf- bzw.
Hinlauftendenz? Verlässt er den Wohnbereich
unkontrolliert?
Beispiel
Ihr Angehöriger läuft planlos in der Wohnung umher
und/oder verlässt diese, um jemanden zu suchen oder
zur Arbeit zu gehen.
Frage 02
Verkennt oder verursacht Ihr Angehöriger
gefährliche Situationen?
Beispiel
Ihr Angehöriger läuft unkontrolliert auf der Straße oder
verlässt die Wohnung ungenügend bekleidet.
Frage 03
Geht Ihr Angehöriger unsachgemäß mit
gefährlichen Gegenständen oder potenziell
gefährdenden Substanzen um?
Beispiel
Ihr Angehöriger nimmt wahllos Medikamente ein,
trocknet Wäsche im Herd, dreht Gasanschlüsse auf
oder stellt Herdplatten unkontrolliert an.
Frage 04
Ist Ihr Angehöriger tätlich oder verbal aggressiv in
Verkennung der Situation?
Beispiel
Ihr Angehöriger beschimpft andere ohne Grund,
schlägt, tritt, kratzt, beißt, kneift, spuckt, stößt oder
bewirft andere mit Gegenständen.
Frage 04
Zeigt Ihr Angehöriger in bestimmten Situationen
inadäquates Verhalten?
Beispiel
Ihr Angehöriger uriniert oder kotet in Wohnräume,
zerpflückt Inkontinenzeinlagen, nestelt dauernd oder
schmiert mit Kot.
Frage 06
Scheint Ihr Angehöriger unfähig die eigenen
körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse
wahrzunehmen?
Beispiel
Ihr Angehöriger isst und trinkt unzureichend oder
übermäßig, nimmt Verletzungen nicht wahr, geht nur
nach Aufforderung zur Toilette.
Frage 07
Ist ihr Angehöriger unfähig bei Maßnahmen zu
kooperieren aufgrund einer therapieresistenten
Depression oder Angststörung?
Beispiel
Ihr Angehöriger liegt den ganzen Tag apathisch im
Bett, er lässt sich nicht aktivieren oder verweigert
Nahrung.
Frage 08
Zeigt ihr Angehöriger eine Beeinträchtigung des
Gedächtnisses, was zu Problemen in der
Alltagsbewältigung führt?
Beispiel
Ihr Angehöriger erkennt vertraute Personen nicht,
kann sich nicht artikulieren oder findet den Weg in sein
Zimmer/seine Wohnung nicht mehr zurück.
Frage 09
Ist der Tag-/Nachtrhythmus Ihres Angehörigen gestört?
Beispiel
Ihr Angehöriger ist nachts stark unruhig und verwirrt,
er macht die Nacht zum Tag.
Frage 10
Ist Ihr Angehöriger unfähig den eigenen
Tagesablauf zu planen?
Beispiel
Ihr Angehöriger kann aufgrund seiner zeitlichen und
örtlichen Desorientierung nicht selbständig
Handlungen zu Körperpflege, Ernährung, Mobilität o.ä.
für sich planen.
Frage 11
Verkennt Ihr Angehöriger Alltagssituationen und
reagiert inadäquat?
Beispiel
Ihr Angehöriger erkennt sich nicht im Spiegelbild, fühlt
sich von Personen verfolgt oder bestohlen, verweigert
Essen weil er Angst vor Vergiftung hat.
Frage 12
Weißt Ihr Angehöriger ein ausgeprägtes labiles
oder unkontrolliert emotionales Verhalten auf?
Beispiel
Ihr Angehöriger weint häufig situationsunangemessen
und plötzlich, er zeigt Distanzlosigkeit, Reizbarkeit
oder unangemessenes Misstrauen.
Frage 13
Zeigt Ihr Angehöriger zeitlich überwiegend
Niedergeschlagenheit, Hilflosigkeit oder
Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten
Depression?
Beispiel
Ihr Angehöriger jammert und klagt ständig oder
beklagt die Sinnlosigkeit seines Lebens und Tuns.
Ergebnis
Sie haben nicht alle nötigen Fragen zur Einschätzung
der Alltagskompetenz beantwortet.
Ihren Angaben nach liegt kein erhöhter Betreuungsaufwand
ihres Angehörigen vor.
Ihren Angaben nach liegt ein erheblicher Betreuungsaufwand
ihres Angehörigen vor.
Ihren Angaben nach liegt ein Betreuungsaufwand in erhöhtem
Maße ihres Angehörigen vor.